Ich war drei Jahre lang dort in der Schule Lehrer und bin jener Lehrer, welche die Elfi am Weglaufen gehindert habe. Von dem im Waisenhaus untergebrachten Kindern waren etwa 80% geistig behindert und denen entsprechend gab es einen Lehrplan, an den ich mich zu halten hatte. Damit warn 20% der Kinder unterfordert, denn sie hätten problemlos den Lehrplan für die normale Volksschule, für die Hauptschule oder dem Gymnasium geschafft. Das System gab diesen Kindern keine Chance, keine ihnen entsprechende Unterstützung oder Förderung.
Ab etwa 1990 hat man die Lese – Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als eigene Formen von Intelligenz anerkannt und Rechnung getragen. Bis zu diesem Zeitpunkt galten diese Kinder, die vieles anders (u.a. verkehrt) aufgefasst haben, als debil.
Das die Kinder im Waisenhaus gedemütigt, erniedrigt, beschimpft, geschlagen, misshandelt wurden, habe ich als auch Sr. Lotte – eine Erzieherin - dokumentiert. Als wir aus unserer Sicht genügend Beweise beieinander hatten, sind wir mit unsere Unterlagen zur Gendarmerie (Polizei) gegangen und wurden abgewimmelt. Die Kinder sollten froh sein, dass sie ein Dach über ihrem Kopf hatten. Und wenn schon die Eltern selbst nicht um ihre Kinder sich kümmern wollen, warum sollen wir diese dann besser/ liebevoller/ respektvoller/ fürsorglicher behandeln? Auch beim zuständigen Amt für Jugend und Familie (Jugendamt) und Bezirksgericht sah man es ähnlich. Auch wenn es mir immer wieder ein Stich in mein Herz gab, konnte ich nichts zum Schutze der mir anvertrauten Kinder machen, wenn diese durch die erwachsenen Mitarbeiter des Waisenhauses unter anderem als „blöder Trampel“, „geistiges Nackerpatzl“, „geistesgestörter Trampel“ usw. beschimpft wurden. Bett: bei den Kindern war es ein Strohsack, auf welchem ein Leintuch gelegt wurde. Zum Zudecken gab es eine Militärdecke, im Winter zwei Militärdecken. In der Regel waren die Schlafräume im Winter ungeheizt, das heißt die Kinder haben gefroren. Die Kinder durften in der Nacht nicht das Bett verlassen, auch dann nicht, wenn sie auf das WC hätten gehen wollen. Wer das Bett verließ, wurde geprügelt oder durfte auf getrockneten Erbsen oder auf Reisnägel usw. knien. Es gab Kinder, welche in der früh in einem nassen Bett aufgewacht sind. Üblich Weise wurden diesen Kindern ihr nassen Leintuch um die Schultern gebunden und sie so in den Garten hinausgejagt und die anderen Kindern wurden aufgefordert, die Kinder anzuspucken, zu erniedrigen, zu schlagen, zu schmähen usw. Auf dem Grundstück des Waisenhauses habe es zahlreiche Obstbäume (Marillen-, Pflaumen-, Äpfel-, Birnen-, Kirschbäume). Und es gab Sträucher: Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren usw.. Die Kinder wurden zur Ernte eingeteilt. Nachdem die Kinder mir in der Schule die Frage gestellt hatten, was es mit den Kreuzen zwischen den Obstbäumen und Obststräuchern auf sich habe, bin ich eines Tages, als ich mich unbeobachtet fühlte, zu dem von den Kindern beschriebenen Obstgarten gegangen. Und da sah ich es mit eigenen Augen: meinen eigenen Schätzungen lagen hier 700 – 800 Kinder illegal beerdigt, beerdigt auf einem gewiss behördlich nicht zugelassenen Friedhof. Wie vorhin schon beschrieben: die Gendarmerie, das Amt für Jugend und Familie als auch die Mitarbeiter vom zuständigen Bezirksgericht haben – so vermute ich - davon gewusst und weggesehen. Von 400 Kindern haben vielleicht 100 ihre Zeit im Heim seelisch und körperlich überlebt, dazu gehörte Elfi. Um den 20% der Kinder gerecht zu werden, die mit dem vorgegebenen Lehrplan sich unterfordert gefühlt haben, habe ich unerlaubterweise die Kinder ihren Begabungen entsprechend während ihrem Aufenthalt in der Schule zu fördern versucht, indem ich den vorgegebenen Lehrplan ergänzt habe. Bei den von hoher Intelligenz betroffenen Kindern kam ich damit sehr gut an. Drei Monate vor der Entlassung von Elfi bin ich aufgeflogen. Um einer Entlassung als Lehrer zuvorzukommen, habe ich um meine Versetzung angesucht, dem auch stattgegeben wurde.
Zum Waisenhaus Mödling ist er ein weiterer Zeuge. Er hat Elfi begleitet, damit Sie an die ihr zustehenden Dokumente gekommen ist.
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