Anna Maria Gertrude Vlahovic (1921–2007) • Person • Familienstammbaum • FamilySearch
Anna Maria Gertrude Vlahovic
1. Mai 1921 – 6. Mai 2007
Grabdaten Wiener Zentralfriedhof
Gruppe: 96
Reihe: 3
Nummer: 145
bekannte Partner meiner Mutter
ein Kind (mich)
einen Sohn
27. Mai 1926 – 10. Dezember 1991
Mit ihm war meine Mutter nachweislich verheiratet und es wurden 35 Kinder gefunden. Ob Herrmann Hinterhauser der Erzeuger aller 35 Kinder ist, darf angezweifelt werden, denn er war - wie meine Mutter - häufig inhaftiert. Es kann sein, das meine Mutter noch mehr Kinder geboren hat auf Grund ihrer Fehlbildung im Unterleib (eine Vagina, drei Uterusse)
„Mädchen und Frauen mit Vaginal- und Uterusaplasie: Aktuelles und Bewährtes" Seltene genitale Fehlbildungen | Universitätsklinikum Tübingen (uni-tuebingen.de)
Österreich: Keine Pflicht
Eine Hebamme nach der Geburt ist keine Pflicht, aber ein Recht. Jede gesetzlich krankenversicherte Frau hat Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme im Wochenbett, bis zu zwölf Wochen nach der Geburt oder bis zum Ende der Stillzeit. Die Hebamme hilft und berät bei allen Fragen, die das Kind und die Gesundheit der Mutter betreffen. In den ersten zehn Tagen nach der Geburt kann die Hebamme täglich zu Hause besuchen.
Deutschland:
Einer der ältesten Frauenberufe ist der als Hebamme. Bei jeder Geburt in Deutschland – so will es das Gesetz – muss eine Hebamme anwesend sein.
Ihr Vater (mein Opa) war zwei mal verheiratet
1. Maria Kuerpick Marie Kürpick
9. Mai 1894 – 10. Februar 1927
Nach dem frühen Tod der Mutter kam meine Mutter 1921 geborene in ein Kinderheim.
2. Maria Dakon
11. Dezember 1894 – 27. Mai 1960
Eheschließung
12 November 1927
Favoriten, Wien, Österreich
Anschließend durfte meine Mutter das Kinderheim verlassen und wieder zu Hause wohnen.
Viele meiner Geschwister hatten wie ich: keine Dokumente.
Berichten zu Folge war bei meiner Geburt keine Hebamme dabei, denn ich wurde am Rande eines Feldes in Niederösterreich geboren.
Auch wärend meiner Zeit in div. Kinderheimen hat ersatzweise das Amt für Jugend und Familie sich nicht um die Ausstellung der mir zustehenden Dokumente sich gekümmert - das hat erst mein späterer Ehemann getan.
Grund: Die 'Hexendrillinge' Margarethe Hinterhauser wurde am 12.5.1954 in Stockerau; Niederösterreich geboren, Catharina am 23.8.1954 in Stockerau; Niederösterreich geboren und Rosemarie am 15.9.1954, ebenfalls in in Stockerau; Niederösterreich geboren.
Als die Drillinge 7 Monate alt waren, entschied der Bürgermeister und die Hebamme im Einverständnis mit der Kindesmutter zum Schutz der Kinder folgendes: Catharina wird zur Adoption frei gegeben und erhält dadurch einen anderen Namen, Margarethe bekommt die Papiere und Daten der zuvor verstorbenen Elfriede Anna und Rosemarie durfte mit ihren Daten aufwachsen.
Diese Entscheidung hatte Auswirkungen auf meine Schulzeit: ich erlebte als drei Jährige meinen 1. Schultag und ich wurde 1969 statt 1972 (laut Papieren als 18 Jährige) aus dem Heim entlassen.
Mai 2007: Über das zuständige Amt für Jugend und Familie wurde meine zur Adoption frei gegeben Schwester vom Tod unserer Mutter verständigt. Mir wurde mitgeteilt, das zeitgleich Catharina meine aktuellen Kontaktdaten erhält. Sie hat sich bis heute nicht bei mir gemeldet.
2021: Am Standesamt 1030 Wien gab es zwei Verfahren: Familienname: Elfriede darf wieder Hammer heißen (nachdem ihre jüngste Tochter verstorben war, war es dem Kinde zu liebe nicht mehr notwendig, Hinterhauser zu heißen)
Vorname: laut Entscheidung des Gerichtes wurde aus Elfriede Anna ab der neu auszustellenden Geburtsurkunde die Elfriede Margarethe Hammer - geblieben sind aus juristischen Gründen die Geburtsdaten der verstorbenen Schwester.
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